Erbrecht / Testament

Den Nachlass regeln

Grundsätzlich wird die Erbfolge über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Für den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin gelten Sonderrechte, die weitere Erbfolge gilt wie folgt:

Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Nachfahren

Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten und Nachfahren

Erben 3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen und Nachfahren

Erben 4. Ordnung: Großonkel/Großtante und Nachfahren

Das Testament

Wenn Sie mit der gesetzlichen Priorisierung nicht einverstanden sind und Ihren Nachlass selbstbestimmt vererben möchten, sollten Sie einen Erbvertrag oder ein Testament verfassen. Folgende Vorschrift ist hierfür unerlässlich: Das Testament muss handschriftlich geschrieben werden. Es muss Ihren Namen enthalten sowie mit Datum und Unterschrift (voller Namenszug) versehen werden.

Um später Missverständnisse zu vermeiden, ist die Beratung seitens eines Rechtanwalts oder Notars empfehlenswert. Gerne vermitteln wir Ihnen hierzu Kontakte.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.