Bestattungs- und Grabarten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erd- und Feuerbestattungen.

Die Feuerbestattung kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Die Wahl der Bestattungsart ist eine ganz persönliche Entscheidung, die, sofern keine Verfügung vorliegt, dem Leben des verstorbenen Menschen entsprechen sollte. Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht:

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Als Grabarten stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen- und Wahlgräber zur Auswahl. Für jede Grabart ist ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erforderlich. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 15 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. Urnengräber kennt man in Mitteleuropa etwa seit der Bronzezeit. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen ge­meinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können. Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einem Kolumbarium (Urnenwand) gibt es neben vielen anderen auch nachfolgende Alternativen.

Seebestattung

Die Seebestattung setzt eine Einäscherung vor­aus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulo­se, Sand oder Salzstein durch den Kapitän der See übergeben.

Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Ge­bieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine naturverbundene Bestattungs­art. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein ei­gens dafür neu gepflanzter Baum sein, oder auch ein bereits bestehender. Die Grabpflege übernimmt die Natur. FriedWald und Ruheforst sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben. Inzwischen bieten auch viele Friedhöfe die Baumbestattung an.

Diamantbestattung

Für eine Diamantbestattung ist ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen eine Voraussetzung. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Kreation des Diamanten nicht benötigte Asche kann wie bei der Feuerbestattung beigesetzt werden.

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung kann als Urne oder mit dem Sarg erfolgen. Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt erfolgt wenig später eine Urnenbeisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld des Friedhofes. Dabei ist in der Regel keine Trauergesellschaft anwesend. Die anonyme Erdbestattung wird durch unsere Träger ausgeführt. Bei beiden Formen der Beerdigung wird die Grabstelle nicht namentlich gekennzeichnet.

Eine Alternative zu der anonymen Bestattung ist z. B. die halbanonyme Bestattung. Hierbei erfolgt eine Beisetzung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld. Die Angehörigen dürfen bei der Zeremonie anwesend sein und kennen die Grabstelle. Diese ist zwar nicht namentlich gekennzeichnet, es besteht jedoch die Möglichkeit, den Namen des/der Verstorbenen auf einer Grabtafel zu vermerken.

Außergewöhnliche Bestattungsarten

Neben der Diamantbestattung gehören auch die Weltraum-, Ballon-, Almwiesen-, und Bergbachbestattungen zu den außergewöhnlichen Bestattungsformen.

Gerne informieren wir Sie zu den Besonderheiten dieser Möglichkeiten.

Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof.

Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss Sie bestattet werden.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir beraten Sie gerne.